Meine Leistungen & rechtlichen Themen

  • Familienrecht, Ehescheidungen, Obsorge- & Besuchsrechtsverfahren, Unterhaltsverfahren, Vorsorgevollmachten, Patientenverfügungen, Testamente, Verlassenschaftsverfahren

  • Kaufverträge, Übergabeverträge, Schenkungsverträge, Bauträgerrecht, Mietverträge, Pachtverträge, Vertragsprüfung

  • Verkehrsunfälle, Skirecht, Tierhalterhaftung, Wegehalterhaftung, Medizinrecht (Behandlungsfehler), Gewährleistungsrecht

  • Verteidigung in Strafverfahren, Opfervertretung(Privatbeteiligungen), Vertretung im Ermittlungsverfahren

  • Arbeitsunfall, Versehrtenrente, Pflegegeld, Arbeitsrecht

  • Nachbarschaftsrecht, Versicherungsrecht

Schadenersatz


Vertretung nach einem Unfall

Ein Unfall wirft eine Vielzahl von rechtlichen Fragen auf. Für die erfolgreiche Durchsetzung Ihrer Ansprüche ist eine versierte rechtliche Beratung und Vertretung entscheidend.
Hier kann bereits die Beteiligung in einem allfälligen Strafverfahren gegen den Unfallverursacher notwendig und auch zweckmäßig sein.

Sollte eine außergerichtliche Regelung scheitern, ist in einem Gerichtsverfahren neben der rechtlichen Expertise - nach meiner Erfahrung – die fachliche Kenntnis im Umgang mit medizinischen und auch technischen Sachverständigen entscheidend für einen positiven Verfahrensausgang.

In meiner bisherigen beruflichen Laufbahn habe ich vermehrt Schadenersatzprozesse mit teils erheblichen gesundheitlichen Unfallfolgen sowie Gerichtsverfahren gegen die private Unfallversicherung aufgrund von Freizeitunfällen betreut. Ich habe somit Erfahrung im Umgang mit medizinischen und technischen Fragestellungen und kann diese auch im Zuge der Erörterung mit den unterschiedlichen Sachverständigen für Sie einbringen.

Vertragsrecht


Vertragsrecht – Besitz und Familie

Neben der allgemeinen Erstellung von sämtlichen Kauf- und Bauträgerverträgen (Wohnungs-, Grund- oder Hauskauf) mit Treuhandabwicklung, ist auch die Eigentumsweitergabe in der Familie oftmals frühzeitig rechtlich zu regeln.

Dabei besteht die Möglichkeit einer Schenkung zu Lebzeiten oder auf den Todesfall an einen Nachkommen oder einen Dritten. Dabei kann dem Schenkungsgeber bei Bedarf ein Wohnrecht eingeräumt und dieses gegenüber den Nachkommen auch mit einem Belastungs- und Veräußerungsverbot abgesichert werden. Die vorzeitige Regelung der Eigentumsweitergabe in der Familie kann Unsicherheiten und auch Streitigkeiten in der Zukunft vermeiden. Nach einem eingehenden Gespräch kann ich für Sie ein maßgeschneidertes, vertragliches Konzept ausarbeiten.

Aufgrund der Entwicklungen auf dem Immobilienmarkt gewinnt auch die Wohnform eines Mehrgenerationenhauses zunehmend an Bedeutung. Gerade bei dieser Wohnform empfehle ich vor der Umsetzung eine rechtliche Beratung.

Mietrecht


Miet- und Pachtverträge

Die Erstellung und Überprüfung von Miet- und Pachtverträgen ist aufgrund der in Österreich bestehenden rechtlichen Rahmenbedingungen komplex. Gerade deshalb ist eine frühzeitige rechtliche Beratung von Vorteil.

Es gilt hier abzuklären, ob der Mietgegenstand in den Anwendungsbereich (Voll- oder Teilanwendungsbereich) des Mietrechtsgesetzes (verbesserter Mieterschutz) oder in den Anwendungsbereich des allgemein Bürgerlichen Gesetzbuches (ABGB) fällt.

Ein guter Mietvertragsentwurf kann helfen, zukünftige Streitigkeiten zu vermeiden bzw. auch die Position in einem Gerichtsverfahren abzusichern.

Die rechtlichen Problemstellungen mit Miet- und Pachtverträgen sind vielschichtig. Hier bin ich gerne Ihr kompetenter Ansprechpartner.

Versicherungsrecht


Private Unfallversicherung

Im Zuge meiner Ausbildung bei Mag. Gruber, sowie als selbstständiger Anwalt der Gruber.Kühnl.Rechtsanwälte GesbR, habe ich u.a. versicherungsrechtliche Verfahren gegen private Unfallversicherungen österreichweit begleitet.

Über eine private Unfallversicherung verfügen viele Menschen. Nach einem Unfall sind hier Meldefristen zu beachten und bedarf die Abrechnung der Versicherung in einigen Fällen einer – allenfalls auch gerichtlichen – Überprüfung.

Ein positiver Verfahrensausgang hängt oftmals von der Einschätzung des medizinischen Sachverständigen ab.

Für Fragestellungen in diesem Bereich bin ich aufgrund meiner einschlägigen Erfahrung gerne Ihr Ansprechpartner.

Eherecht


Scheidung

Eine Scheidung (oder Auflösung einer Partnerschaft) stellt eine einschneidende Veränderung der Lebenssituation dar.

Neben der Vermögensaufteilung gilt es oftmals auch strittige Unterhaltsansprüche zu klären und sind bei minderjährigen Kindern auch vernünftige und lebensnahe Besuchsrechtsregelungen zu treffen.

Mein Ziel ist es, tragbare und wirtschaftlich vernünftige Regelungen zu erzielen und zukünftige Konflikte bestmöglich zu vermeiden.

Strafrecht


Strafverteidigung, Opferrechte

Eine strafrechtliche Verteidigung beginnt nicht erst mit dem ersten Gerichtstermin, sondern mit Beginn des Ermittlungsverfahrens. Für eine erfolgreiche Verteidigung sollte vor der ersten Einvernahme bei der Polizei eine Rechtsberatung in Anspruch genommen werden. Im Zuge der Erstbesprechung können bereits die ersten Verteidigungsschritte festgelegt werden.

Neben der Strafverteidigung ist auch die Opfervertretung ein wesentlicher Bestandteil meiner Tätigkeit. Als Opfervertreter kann eine Teilnahme am Strafverfahren erfolgen und können auch erste Teilschadensbeträge geltend gemacht werden.

Eine strafrechtliche Verurteilung des Täters vereinfacht auch die Durchsetzung der zivilrechtlichen Schadenersatzansprüche.

Honorar


Informationen zur Kostenfrage finden Sie in der Informationsbroschüre "Mein Recht ist kostbar”

Informationen zur Kostenfrage finden Sie in der Informationsbroschüre "Mein Recht ist kostbar”

Honorar

Im Zuge der Erstberatung kann in den meisten Fällen bereits eine Strategie für die weitere Vorgehensweise skizziert werden. Dabei bespreche ich mit Ihnen die möglichen Kosten der Vertretung bzw. Vertragserstellung. Sollte eine Rechtsschutzversicherung bestehen, wird vorab mit dieser eine allfällige Kostendeckung abgeklärt.

Nützliche Links:

Rechtsinformationsystem des Bundes

Rechtsanwaltkammer Salzburg